Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Was die Karte des elektronischen Aufenthaltstitels ist, wer sie ausstellt und wie es vom Antrag bis zur Abholung allgemein abläuft.
Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026
Was ist der eAT?
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist eine Karte im Scheckkartenformat, die deinen Aufenthaltstitel in Deutschland belegt. Auf dem Chip sind dein Foto, deine Fingerabdrücke, deine Daten und die Auflagen zu deinem Titel gespeichert.
Was ist der Unterschied zwischen Visum und Karte?
- Das Visum ist ein Aufkleber im Pass, den du meistens vor der Einreise bekommst.
- Die eAT-Karte wird ausgestellt, wenn dir die Behörden in Deutschland einen Aufenthaltstitel erteilen.
Wer ist zuständig?
Die Ausländerbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. In manchen Städten hat sie einen anderen Namen, zum Beispiel Landesamt für Einwanderung.
Die Schritte im Überblick
- Buche einen Termin bei der Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel zu beantragen oder zu verlängern.
- Bereite die Unterlagen vor, die die Behörde für deinen Fall verlangt.
- Beim Termin werden Foto und Fingerabdrücke für die Karte aufgenommen.
- Die Karte wird zentral hergestellt; du holst sie nach Anweisung bei der Ausländerbehörde ab. Du bekommst einen Brief mit deiner PIN.
Tipps
- Die Karte gilt nur so lange, wie der darauf eingetragene Pass gültig ist; achte auf das Ablaufdatum deines Passes.
- Du kannst die Karte als Online-Ausweis nutzen; diese Funktion ist freiwillig.
- Bei Verlust oder Diebstahl kannst du die Online-Ausweisfunktion über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Informiere danach die Ausländerbehörde.
Bevor du anfängst
Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen ändern sich und hängen von deinem Fall, deinem Bundesland und deiner Stadt ab. Deshalb nennen wir sie hier bewusst nicht. Prüfe sie immer in den offiziellen Quellen unten und frag eine Fachperson, wenn dein Fall besonders ist.
Offizielle Quellen
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Migrathek: Aufenthalt in Deutschland
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge